Cartoons Juli 2009

Hundeattacke

Rottweiler
Wieder wird ein Kind von einem Rottweiler angefallen und schwer verletzt. Der Rottweiler wurde inzwischen eingeschlaefert, der Hundehalter noch nicht und bei den Politikern wuerde es nichts nuetzen...

Tourismus

Armeeflughafen
Von zahlreichen Touristen geliebt, von Einheimischen zu einem grossen Teil verschmäht: Der Militärflugplatz Meiringen-Unterbach. Trotz der Lärmbelastung – von den Flugplatzgegnern auch als tourismusschädigend bezeichnet – lockt der Standort der Schweizer Luftwaffe in Unterbach zahlreiche Touristen an. Und sorgt so für eines der meistgebuchten Angebote bei Haslital-Tourismus. Von Mai bis Oktober finden jeweils mittwochs die Führungen «Zu Besuch bei der Luftwaffe» statt. Wer mit dabei sein will, muss sich rechtzeitig voranmelden: Die Besucherrundgänge sind mehrheitlich ausgebucht. Auch die drei Mal jährlich stattfindenden, grossen Betriebsrundgänge erfreuen sich einer grossen Beliebtheit. Die Besucherzahlen verzeichnen jährlich einen Zuwachs. Geld verdient bei diesem Angebot niemand: Die Führungen sind kostenlos – ein Dienst am Gast und an der Region.

www.jungfrauzeitung.ch 

Zwillinge

Federlis
Roger Federer wird Vater von Zwillingen.

Ferdy National

90 Jahre Kuebler
Radlegende Ferdy Kuebler wird 90 und ist noch immer topfit.

Atomakten

Fall Tinner
Bei der Überraschungsaktion des Eidg. Untersuchungsrichteramtes sind die Staatsgewalten Rechtsprechung und Regierung aufeinandergeprallt. Die vom Bundesrat per Notverfügung beschlossene Vernichtung der brisanten Tinner-Akten wurde vorerst ausgehebelt. Zahlreiche Fragen bleiben offen.
Für Staatsrechtsprofessor Benjamin Schindler von der Universität Bern ist nur schwer nachvollziehbar, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Es scheint ihm vor allem kaum verständlich, weshalb der Bundesrat seinen Beschluss zur Vernichtung der Akten nicht bereits längst vollzogen hat, wenn die Dokumente so brisant sind. Das Vorgehen des Bundesrates sei insofern inkonsequent.
 
Kollision der Kompetenzen?
 
In der Sache hält Schindler den Entscheid des Bundesrates für nachvollziehbar, gestützt auf Art. 184 Absatz 3 und Art. 185 Absatz 3 der Bundesverfassung (Notverordnungsrecht), die Geheimhaltung und Vernichtung der Atombombenbaupläne aus dem Dossier Tinner anzuordnen.
 
Die von ihm geltend gemachte Landessicherheit sei ein klassischer Bereich für solche Notverfügungen. Das Bundesstrafgericht hatte in seinem Entscheid vom Donnerstag festgehalten, dass der Bundesrat die Herausgabe der Akten nicht unter Berufung auf das 
Geheimhaltungsinteresse kategorisch verweigern dürfe. Dem Interesse an Geheimhaltung sei mit der Versiegelung Rechnung getragen, so das Bundesstrafgericht.
 
Nach Ansicht von Schindler haben die Richter in Bellinzona mit dieser Einschätzung in die Kompetenz des Bundesrates eingegriffen, in dessen alleinigem Ermessen es stehe, wie er die Landesinteressen wahrnehmen wolle.
 
Der Rechtsprofessor verweist auf anderen Fälle, wo der Bundesrat mittels Notverordnung oder Notverfügung die Interessen der Schweiz wahrgenommen hat. So etwa bei seinem Beschluss von 1997 über die Sperrung des Guthabens der Mobutu-Familie in der Schweiz.
 
Darf sich der Bundesrat überhaupt auf Notrecht berufen?
 
Kritischer steht Andreas Kley, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich, der vom Bundesrat angewendeten Polizeigeneralklausel gegenüber. In einem Interview in der «Basler Zeitung» vom Donnerstag sagte der Staatsrechtler folgendes:
 
«Im Falle eines Polizeinotstandes hat der Bundesrat tatsächlich die Möglichkeit, Verordnungen und Verfügungen zu erlassen. Er argumentiert, dass die Akten derartig gefährliche Informationen beinhalten, dass er sie vernichten muss.
 
Ob die Anwendung der Generalklausel nach Art. 184 Absatz 3 und Art. 185 Absatz 3 der Bundesverfassung im konkreten Fall gerechtfertigt ist, halte ich für fraglich. Sicher handelt es sich bei Atombomben-Bauplänen um heikle Informationen, aber ob sie deswegen gleich vernichtet werden müssen, ist zu bezweifeln - offenbar gibt es ja sogar auf dem Internet Anleitungen zum Atombombenbau. Wenn die Akten also doch nicht so geheim und wichtig sind, fällt die Polizeigeneralklausel mit dieser Begründung automatisch dahin.»
 
Tinners könnten Beschwerde in Strassburg einreichen
 
Laut Professor Schindler ist der Beschluss des Bundesrates im übrigen nicht absolut unanfechtbar. Sind im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention zivile Ansprüche Privater betroffen oder besteht eine strafrechtliche Anklage, muss Zugang zu einer gerichtlichen Prüfung gewährleistet sein.
 
Eine entsprechende Beschwerde müsste in diesem Fall aber von den unter Verdacht stehenden Mitgliedern der Familie Tinner selber kommen. Gegen den ursprünglichen Schredder-Entscheid des Bundesrates, dem der Grossteil der Akten zum Opfer gefallen war, hatte Urs Tinner denn auch Beschwerde in Strassburg erhoben.
 
Bundesversammlung könnte am Ende entscheiden
 
Für den Fall, dass letztlich das Bundesgericht die Freigabe der unter Verschluss gehaltenen Tinner-Akten zu Handen des Eidg. Untersuchungsrichteramtes beschliesst, sich der Bundesrat aber weiter weigern sollte, sind verschiedene Szenarien denkbar.
 
Am Ende könnte die Bundesversammlung, als oberste Gewalt im Bund nach Art. 148 Absatz 1 der Bundesverfassung, abschliessend entscheiden, welche der beiden Staatsgewalten den Vorzug erhält. Weniger harmonisch wäre ein Ausgang der Geschichte, wenn das Untersuchungsrichteramt die Akten gestützt auf den Gerichtsentscheid mit Polizeigewalt abholen müsste.
(sf/sda/godc)

G8

Gute N8
Berlusconi verlegt den G8-Gipfel ins Erdbebengebiet von Aquila.

Pruegelschueler

Gewalt
Kuessnachter Schueler pruegelten sich durch Muenchen und verletzten einen Passanten schwer....

HaschCD

Haschisch Davos
3 Spieler des HC Davos kifften -  na und?! Jetzt weiss man wenigstens wie sie Meister wurden...

Die Post

Post
Die Briefe der Post kommen immer oefter zu spaet. Von wegen A-Post...

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